Intersexuelle Menschen e.V.

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Infobrief 2/2010 des Deutschen Ethikrates ( Auszug Seite 7+8) PDF Drucken E-Mail

http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/infobrief-2010-02-online.pdf

 

Infobrief 2-2010 des Deutschen Ethikrates vom 24.7.2010
» FORUM BIOETHIK
Leben zwischen den Geschlechtern
Über 300 Gäste waren am 23. Juni 2010 der Einladung des Ethikrates gefolgt, gemeinsam
mit Sachverständigen verschiedener Fachgebiete und Betroffenen über das Thema Zwischengeschlechtlichkeit zu diskutieren.
j( Verschiedene genetische und hormonelle Veränderungen können Auslöser sehr unterschiedlicher Ausprägungen von Zwischengeschlechtlichkeit sein, die teilweise sofort nach der Geburt ersichtlich sind, manchmal aber auch erst in der Pubertät erkannt werden. Nach wie vor werden Betroffene im Kleinkind-alter an den Genitalien operiert, weil Mediziner und Eltern die Zwischengeschlechtlichkeit als eine Entwicklungsstörung ansehen, die zum Wohle der Betroffenen chirurgisch sowie hormonell behandelt werden sollte. Selbsthilfegruppen intersexueller Menschen wehren sich jedoch zunehmend gegen solche Eingriffe und verweisen dabei auf das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Selbstbestimmung und freie Persönlichkeitsentfaltung.

Die Psychoanalytikerin Hertha Richter-Appelt vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf führte in die medizinischen Grundlagen ein. Sie verwies darauf, dass es generell schwierig sei, eine eindeutige Unterscheidung zwischen Mann und Frau zu treffen. So könnten Menschen mit einem weiblichen Chromosomensatz dennoch ein äußerlich männliches Genitale haben und umgekehrt. Bei den Erscheinungsbildern der Intersexualität sei es oftmals unmöglich, ein eindeutiges biologisches Geschlecht zu bestimmen. Die Ursache hierfür könne in Veränderungen des Chromosomensatzes liegen, meist jedoch in Veränderungen der Keimdrüsen oder des Hormonhaushaltes. Neben der Varianz der körperlichen Geschlechtsausprägung komme es oftmals auch zu einem breiten Spektrum an Formen des psychosozialen Geschlechts, das sich in der Geschlechtsidentität, der Geschlechtsrolle und der sexuellen Orientierung äußere.
Kritisch betrachtete Richter-Appelt die früheren Behandlungsmaßstäbe, die besonders durch den amerikanischen Psychologen John Money in den 195oer-Jahren geprägt worden waren. Money hatte die These vertreten, dass das Geschlecht vollständig anerzogen werden könne und man intersexuellen Kindern dadurch im Verbund mit einer operativen Angleichung der Genitalien sowie Geheimhaltung des Vorgehens gegenüber den Betroffenen ein eindeutiges Geschlecht klar zuweisen könne. Richter-Appelt hob hervor, dass sich solche Therapieversuche, die oftmals ohne die Einwilligung und Aufklärung der Betroffenen vorgenommen worden seien, als fehlgeleitete Ansätze erwiesen hätten, von denen heute Abstand genommen werden müsse. Sie mahnte an, die betroffenen Personen im Sinne des informed consent in Entscheidungen mit einzubeziehen und nicht »über ihren Kopf hinweg einem Geschlecht zuzuordnen und dann noch zu verlangen, dass sie in einer bestimmten Rolle und sich selbst als Mann oder Frau erlebend, durchs
Leben gehen«. Es gebe eine Vielfalt von Identitäten sowie eine Vielfalt an Genitalen, nicht nur zwei. Dabei sei zu bedenken, dass ein nicht eindeutiges Genitale nicht zu einer Störung der psychosexuellen Entwicklung führen müsse. Wiederholte Operationen im Genitalbereich könnten diesbezüglich weitaus traumatisierender sein. Richter-Appelt verwies auf die Ergebnisse der von ihr geleiteten Hamburger Katamnese-Studie, aus denen sie insbesondere den Schluss zog, man müsse die unterschiedlichen Diagnosen sehr genau untersuchen und differenziert behandeln.
Rechtliche Fragen
Die Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett von der Universität Bremen kritisierte, dass es in ihrem Fachgebiet noch nicht angekommen sei, dass nicht jeder Mensch eindeutig männlich oder weiblich sei. Zwar gebe es Gesetze wie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Menschenrechtskonvention des Europarates und das Kinderrechts-übereinkommen der Vereinten Nationen, aus denen sich ableiten lasse, »dass intersexuell geborene Menschen auch ein Recht auf ihre eigene sexuelle Identität haben«, die Praxis weiche davon jedoch ab. Juristische Probleme sah Plett im Personenstandsrecht, das bei der Eintragung in das Geburtenregister innerhalb einer Woche eine Zuordnung zu einem Geschlecht verlange, und im Medizinrecht bei der Frage, ob geschlechtszuweisende Eingriffe als Heilbehandlung oder Körperverletzung verstanden werden sollten, sowie im Hinblick auf angemessene Maßstäbe für ärztliches Handeln.
Plett verwies auf zwei aktuelle, rechtspolitische Debatten. Eine davon kreise um die Aufnahme des Merkmals »Geschlecht« in das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes; die andere betreffe den Gesetzentwurf zur Strafbarkeit der Verstümmelung weiblicher Genitalien. Beides werde im Bundestag diskutiert. Diese Entwürfe bezögen sich zwar auch auf intersexuelle Menschen, im Hinblick auf das Benachteiligungsgebot seien sie sogar ausdrücklich genannt - in den Begründungstexten, Einbringungsreden und Debattenbeiträgen werde jedoch nicht auf sie eingegangen. Obwohl bereits die bestehende Gesetzeslage intersexuelle Menschen schütze, müsse man immer noch von einer »unterschlagenen Sichtbarkeit« und »Fortdauer des Tabus« sprechen, »denn zwischengeschlechtliche Menschen werden nicht wirklich wahrgenommen, selbst in den Gesetzentwürfen, die ihnen zugutekommen sollen«. Um diesen Missstand aufzuheben, forderte Plett eine stärkere Verzahnung von Zivil- und Strafrecht, eine stärkere interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie die Kenntnisnahme bereits vorhandener Informationen durch Politik und Verwaltung. Sie verstehe die Veranstaltung als einen Schritt zur Verwirklichung der Menschenrechte für alle Menschen.
Forderung nach Unversehrtheit
Claudia Kreuzer und Lucie Veith vom Verein Intersexuelle Menschen e. V. vertraten die Sicht Betroffener. Claudia Kreuzer beschrieb exemplarisch verweiblichende medizinische Eingriffe bei genotypisch männlichen Menschen mit intersexuellem Genitalstatus und machte auf die aus ihrer Sicht unkalkulierbaren Schädigungen und Risiken solcher Eingriffe aufmerksam.
Während unbehandelte Intersexuelle aktenkundig wenig Probleme mit ihrer sexuellen Konstitution und ihrem Geschlecht hätten, würden die medizinischen Eingriffe oftmals zu körperlichen Störungen und seelischen Problemen bis zur Traumatisierung führen. »Die medizinischen Eingriffe entziehen dem davon Betroffenen jedwede Möglichkeit zur individuellen körperlichen und seelischen Entwicklung, da ihre körperliche Fähigkeit zur Eigenentwicklung irreversibel zerstört ist.«
Zu Wirkungen und Langzeitwirkungen der Eingriffe gebe es keine evidenten Erkenntnisse, wodurch die Eingriffe als »Menschenversuche« verstanden werden müssten.
Der Verein Intersexuelle Menschen e. V. fordere deshalb ein Verbot von nicht lebensoder gesundheitsnotwendigen Eingriffen.
Medizinisch nicht erforderliche Eingriffe seien, so Veith, menschenrechtswidrig und würden von den Betroffenen selbst als Folter empfunden. Der Staat habe die Pflicht, die Betroffenen vor solchen Eingriffen zu schützen, komme dieser jedoch nicht nach. Die medizinischen Eingriffe, die sie als »gewaltsam normierende Eingriffe« bezeichnete, sind für sie unvereinbar mit dem Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit.
Sie forderte den Staat auf, seinen grundrechtlichen Schutzpflichten nachzukommen und die Entscheidungen über solch schwerwiegende Eingriffe in das Leben eines Kindes mit intersexuellem Status nicht an Mediziner und Eltern zu delegieren, die dadurch überfordert seien. Neben einem Eingriffsstopp mahnte sie die Gewährleistung von Entschädigung und Rehabilitierung für Betroffene an.
Ett cheidu;
Claudia Wiesemann, Medizinethikerin an der Universität Göttingen, stellte zu Beginn der anschließenden Podiumsrunde die ethischen Grundsätze und Empfehlungen der Arbeitsgruppe Ethik im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Netzwerk Intersexualität vor. Dem Wohl des Kindes und des zukünftigen Erwachsenen räumte sie bei Therapieentscheidungen oberste Priorität ein. Das Kindeswohl äußere sich in der körperlichen Integrität und freien Entwicklung der Persönlichkeit. Die Interessen des Kindes und des zukünftigen Erwachsenen könnten mitunter jedoch zueinander in Konflikt geraten. Wiesemann empfahl, das Recht des Kindes auf Partizipation und - je nach Alter - Selbstbestimmung zu berücksichtigen, und schloss sich damit Richter-Appelt an, dass die Kinder an der Entscheidung beteiligt werden müssten. Es sei von großer Bedeutung, die Eltern-Kind-Beziehung zu achten und zu stärken, Eltern im Umgang mit der Situation zu unterstützen und von Fall zu Fall über die medizinische Notwendigkeit von Eingriffen zu entscheiden.
Im Verlauf der Podiumsdiskussion kritisierten die Vertreterinnen des Vereins Intersexuelle Menschen e. V. die von Wiesemann geforderte Fall-zu-Fall-Entscheidung bei medizinischen Eingriffen. Nur ein Eingriffsverbot bei Minderjährigen schütze deren Interessen wirksam. Die von Ratsmitglied Michael Wunder geleitete Diskussion spitzte sich auf die Frage zu, wie sich das Mitbestimmungsrecht minderjähriger Kinder konkretumsetzen lasse. Plett gab dabei zu bedenken, dass Kinder oftmals die Wünsche der ihnen nahestehenden Erwachsenen als die eigenen formulieren oder sogar wahrnehmen würden. Zudem fehle es jungen Kindern oftmals an der für solche Entscheidungen notwendigen Reife. Einigkeit hinsichtlich dieser Frage konnte nur darin erzielt werden, dass alle Diskutanten kosmetische Eingriffe aufgrund gesellschaftlichen Drucks strikt ablehnten.
'Ruf nach gesell c!I ft scher Akzeptanz
In der für das Publikum geöffneten Diskussion, an der sich auch viele Betroffene beteiligten, stand besonders der Appell im Mittelpunkt, dass nicht der Mensch den Erwartungen der Gesellschaft angeglichen werden dürfe, sondern dass die Gesellschaft Menschen akzeptieren müsse, wie sie sind. Wenn man die Gesellschaft ändern wolle, müsse man, so Richter-Appelt, bei den Eltern und Kindergärtnerinnen sowie der medizinischen Ausbildung ansetzen.
Kritisiert wurde, dass der Diskurs von Medizinern, die zu einer Medikalisierung und dadurch Pathologisierung der Intersexualität neigten, dominiert werde. Bei einem Problem von solcher gesellschaftlichen Tragweite sei vielmehr ein breit angelegter Diskurs erforderlich.
Die Politik wurde aufgefordert, die Diskriminierung zwischengeschlechtlicher Menschen zur Kenntnis zu nehmen und umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu beenden. Insbesondere geschlechtszuweisende operative Eingriffe an Minderjährigen seien mit sofortiger Wirkung zu unterbinden, da sie eine Verletzung des Rechts auf Schutz der Menschenwürde darstellten. Kreuzer rief zum Abschluss der Diskussion zu konkretem Handeln auf: »Wir haben jede Menge Betroffene, wir haben jede Menge Kinder. Diese Kinder haben keine Zeit. (...) Wir brauchen schnelle Entscheidungen, keine Diskussionen.«   
» QUELLE
Präsentationen, Referate und Protokolle der Veranstaltung sind von der Internetseite des Ethikrates unter http://www.ethikrat.org/veranstaltungen /forum-bioeth i k/i ntersexual ita et-leben -zwischen-den-geschlechtern abrufbar.
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8.7.2010 Abhörung beim Ethikrat schriftlich beantragt PDF Drucken E-Mail
Der  Vorstand  des Vereins  Intersexuelle Menschen e.V.  hat sich schriftlich beim Deutschen Ethikrat  für die Veranstaltung bedankt und ihr  Bedauern darüber  ausgedrückt, dass es den  Vortragenenen offenbar nicht gelungen ist, die  Dringlichkeit der Belange deutlich zu machen. Gleichzeitig hat  der Vorstand eine  Anhörung beantragt. Der  Verein Intersexuelle Menschen scheut eine  öffentliche Auseinandersetzung mit Vertretern der Medizin nicht!
 
Deutscher Ethikrat 23.6.2010 PDF Drucken E-Mail

 

Der Vorstand  hat sich mit Datum 11.7.2010  beim  Deutschen Ethikrat für die  Veranstaltung bedankt  und um eine formelle Anhörung gebeten .

 

 Pressestimmen :

http://www.e-politik.de/lesen/artikel/2010/wo-das-mas-versagt/

www.tagesspiegel.de/wissen/leben-zwischen-den-geschlechtern/1869792.html

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2010/06/24/drw_201006240916_zur_diskussion_ueber_die_intersex_b1907915.mp3

www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?documentId=4794122

http://www.lifegen.de/newsip/shownews.php4?getnews=m2010-06-28-4111&pc=s02

 

 http://download.br-online.de/imperia/md/audio/podcast/import/2010_06/2010_06_25_18_37_13_podcastiq2562010_a.mp3

 

 

Die  Audioprotokolle  sind verfügbar :

 

 

 http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/intersexualitaet-leben-zwischen-den-geschlechtern 

Hier nun die  Pressemitteilung des  Deutschen Ethikrates vom 25.06.2010:

Ethikrat bietet öffentliches Diskussionsforum für Intersex-Problematik

PRESSEMITTEILUNG 06/2010
Berlin, den 25. Juni 2010
Mit dem Ziel, die gesellschaftliche Debatte zum Thema Intersexualität zu enttabuisieren, vorherrschende, gesellschaftlich festgelegte Geschlechtsnormen zu hinterfragen und die Diskussion über die gesellschaftliche Akzeptanz intersexueller Menschen anzustoßen, hat der Deutsche Ethikrat am vergangenen Mittwoch sein „Forum Bioethik“ dem Thema „Intersexualität – Leben zwischen den Geschlechtern“ gewidmet.

Mit dem Begriff Intersexualität oder Zwischengeschlechtlichkeit werden viele unterschiedliche Phänomene nicht eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit mit jeweils verschiedenen – z. B. chromosomalen oder zellulären – Ursachen beschrieben.

Die Wissenschaft betrachtet die Intersexualität meist als eine Störung der Geschlechtsentwicklung, die Betroffenen selbst sehen sich als eine Variante der möglichen Geschlechter. Der Umgang mit der Intersexualität berührt eine Reihe medizin-, rechts- und sozialethischer Fragen, insbesondere das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Ratsmitglied Michael Wunder diskutierte gemeinsam mit Lucie Veith und Claudia Kreuzer vom Verein Intersexuelle Menschen e. V., der Psychoanalytikerin Hertha Richter-Appelt vom Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf, der Rechtswissenschaftlerin Konstanze Plett von der Universität Bremen und der Medizinethikerin Claudia Wiesemann von der Universität Göttingen.

Hertha Richter-Appelt stellte in einem einführenden Referat verschiedene Varianten von Intersexualität vor. Sie konstatierte, dass mit der zunehmenden Kritik an den früheren Behandlungsmaßstäben bei der medizinischen Versorgung Intersexueller inzwischen auch die ethische Diskussion über Geschlechtszuweisung und medizinische Intervention bei Intersexualität konkreter und lebendiger geworden sei. Mit Blick auf den künftigen Umgang mit Intersexualität mahnte sie an, die betroffenen Personen mit einzubeziehen, statt sie „über ihren Kopf hinweg einem Geschlecht zuzuordnen und dann auch noch zu verlangen, dass sie in einer bestimmten Rolle und sich selbst als Mann oder Frau erlebend, durchs Leben gehen.“

Konstanze Plett zufolge lasse sich sowohl aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch aus der Menschenrechtskonvention des Europarates und dem Kinderrechteübereinkommen der Vereinten Nationen ableiten, „dass intersexuell geborene Menschen auch ein Recht auf ihre je eigene sexuelle Identität haben“. Konstanze Plett sprach sich dafür aus, geschlechtszuweisende Eingriffe einer richterlichen Genehmigung zu unterwerfen und die Verzahnung von Zivil- und Strafrecht sowie die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu forcieren.

Lucie Veith und Claudia Kreuzer benannten die Probleme, mit denen sich intersexuelle Menschen konfrontiert sehen, und forderten im Namen des Vereins Intersexuelle Menschen e. V., ein Verbot von nicht lebens- oder gesundheitsnotwendigen Eingriffen ohne die informierte Einwilligung der Betroffenen Menschen zu erlassen, verbindliche Behandlungsstandards zu schaffen, das Thema Intersexualität in die Lehrpläne der Schul- und Berufsausbildung aufzunehmen, geschädigte Betroffene zu entschädigen und zu rehabilitieren und den Begriff „Intersexualität“ in geltendes Recht einzuarbeiten.

Claudia Wiesemann stellte die von der Arbeitsgruppe Ethik im Netzwerk Intersexualität erarbeiteten ethischen Grundsätze und Empfehlungen vor. Oberste Priorität hätten das Wohl des Kindes und zukünftigen Erwachsenen, das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Beteiligung bzw. Selbstbestimmung bei Entscheidungen sowie die Achtung der Eltern-Kind-Beziehung.

Im Mittelpunkt der anschließenden Diskussion stand zunächst die Frage, wie sich das Mitbestimmungsrecht minderjähriger Kinder konkret umsetzen lässt und wie man mit dem Dilemma umgeht, dass mangels Vergleichbarkeit weder die Behandlung noch die Unterlassung einer Behandlung und die jeweiligen Folgen für die Betroffenen in einer wissenschaftlichen Standards genügenden Form untersucht werden könnten.

Die folgende, für das Publikum geöffnete Diskussionsrunde entzündete sich vor allem an der Frage, weshalb insbesondere Mediziner den derzeitigen Diskurs bestimmen, obwohl das Problem von gesellschaftlicher Tragweite ist. Mehrere Teilnehmer forderten, nicht den Menschen der Gesellschaft anzugleichen, sondern umgekehrt die Gesellschaft zu ändern. Die Betroffenen sahen insbesondere die Politik in der Pflicht, die Diskriminierung intersexueller Menschen zur Kenntnis zu nehmen und umgehend etwas dagegen zu unternehmen. Insbesondere die derzeitige Praxis der geschlechtszuweisenden Eingriffe wird als eine Verletzung ihres Rechts auf Schutz des (intersexuellen) Geschlechts und der Menschenwürde angesehen, die durch die Politik unter Einbeziehung der Betroffenen dringend neu geregelt werden sollte.

Der Deutsche Ethikrat diskutierte in seiner Plenarsitzung am 24. Juni über die Veranstaltung und den weiteren Umgang mit der Thematik. Mit der Veranstaltung hat man den Betroffenen ein großes öffentliches Forum geboten und einen wichtigen Impuls für die weitere Debatte in der Politik und der Öffentlichkeit gegeben. Damit kommt der Ethikrat seinem Auftrag nach, die Öffentlichkeit über kontroverse Themen zu informieren und die Diskussion darüber in der Gesellschaft zu fördern.  Der Ethikrat wird das Thema weiter beobachten und im Rahmen der Diskussion über das künftige Arbeitsprogramm darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das Thema weiter bearbeitet werden soll.

Weitere Informationen zum Forum sowie Audiomitschnitt, Fotos und in Kürze auch die Simultanmitschrift sind unter http://www.ethikrat.org/veranstaltungen/forum-bioethik/intersexualitaet-leben-zwischen-den-geschlechtern abrufbar.

I

 
Protoll (gekürzt) der Jahreshauptverammlung 2010 PDF Drucken E-Mail

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2010 des Vereins Intersexuelle Menschen e.V.  

am Freitag, 9. April 2010, (gekürzt)

Tagesordnung: siehe Anlage Tagesordnung:

1. Begrüßung (gekürzt)

2. Verlesen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung (gekürzt)

3. Jahresberichte des 1. Vorsitzenden und des Kassenwartes

4. Bericht des 1. Kassenprüfers

5. Entlastung des Vorstands und der Kassenprüfer

6. Wahl eines Versammlungsleiters (gekürzt)

7. Wahl     a. eines Vorstandes     b. der Kassenprüfer

8. Anträge zur Satzungsänderung (gekürzt)

9. Anträge

10. Verschiedenes  

 

Protokoll

Zu 1. Begrüßung der Mitglieder durch den Vorstand(gekürzt) 

Zu 2. Verlesen des Protokolls der letzten Jahreshauptversammlung Protokoll einstimmig angenommen (gekürzt)  

Zu 3. Jahresberichte des 1. Vorsitzenden und des Kassenwartes 

Jahresbericht des 1. Vorsitzenden (gekürzt)

  • # ... haben an einer Veranstaltung der Uni Leipzig Vorträge gehalten und den Verein vorgestellt. (gekürzt)
  • # Die Anhörung in Berlin bei den Abgeordneten der Grünen (gekürzt)
  • # Die Anhörung in der Hamburgischen Bürgerschaft haben zu einem ersten Erfolg geführt: Antrag Drucksache 19/4095BÜRGERSCHAFT                        nDER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                        Drucksache 19/409519. Wahlperiode                        16.09.09Betr.: Intersexualität — Gesellschaftliches Bewusstsein schaffen sowie Betroffene und deren Familien stärken (gekürzt)
  • # Initiative v. Amnestie International über die Gruppe MERCIE (gekürzt)
  • # Im November 09 haben wir: ... einen Stand auf dem Endokrinologentag im Kiel präsentiert. (gekürzt)# (gekürzt)# Redaktionsgruppe zum Schattenbericht UN – Sozialpakt (gekürzt)
  • # Mitgliederverwaltung (gekürzt)
  • # Kinderbuch „Lila- oder was ist intersexuell“ (gekürzt) Das Buch ist auch als kostenloser Download verfügbar.
  • # Die Hebammenbroschüre ... (gekürzt) Die Broschüre ist auch als Download verfügbar.
  • # Die Verteilung der Hebammenbroschüre ist angelaufen. (gekürzt)
  • # In der Jubiläumsausgabe des Hebammenforums ist ein Bericht über Intersexualität und Hinweise zu unserer Broschüre und zum Kinderbuch. (gekürzt) Möglichkeit der Teilnahme am deutschen Hebammentag im Mai 2010 in Düsseldorf (gekürzt)
  • # Die Erstkontakter sind neu organisiert, (gekürzt)
  • # 2 Schulungen für Beranetberater (gekürzt)
  • # Zahlreiche Mitglieder haben mit Hilfe unserer Schwerbehindertenbeauftragten ihre Rechte vor deutschen Ämtern für soziale Angelegenheiten durchsetzen können, einige Anträge laufen noch. (gekürzt)
  • # (gekürzt) viele Anfragen rund 30 laufende Facharbeiten und Begleitungen in einem Jahr.
  • # Im Rahmen der Bundesratsinitiative zum Verbot der Genitalbeschneidungen haben wir genutzt, alle Ministerpräsidenten anzuschreiben und wir haben gebeten, auch die intersexuell geborenen Kinder zu schützen. (gekürzt)
  • # Die Redaktionsgruppe UN – Sozialpakt arbeitet aktiv. (gekürzt)
  • # für den Verein zum Thema „ Beschwerdeverfahren für Verbände und Einzelbeschwerde bei den UN- Ausschüssen“ beim Dt. Institut für Menschenrechte in Berlin ausbilden lassen (gekürzt)
  • # Am 14.4.2010 Zusammenarbeit mit den Grünen in Bremen eine Veranstaltung mit Michel Reiter, Prof, Constanze Plett und Lucie Veith statt. (gekürzt)
  • # am 23.6.2010 werden ... um 18 Uhr für eine Veranstaltung des Deutschen Ethikrates in Berlin zum Thema Intersexualität ("Bioethikforum Intersexualität") zur Verfügung stehen. Die Veranstaltung wird öffentlich sein. (gekürzt)
  • # Am 30.3.2010 hat sich eine Abteilungsleiterin des Auswärtigen Amtes von der 1. Vorsitzenden über den Stand des Dialoges informieren lassen. (gekürzt)
  • # (gekürzt)... verliest den Kassenbericht 2009, (gekürzt)  

 

Zu 4. Bericht des 1. Kassenprüfersalle Eintragungen mit den Belegen übereinstimmen und beantragen die Entlastung des Kassenwartes und des Vorstandes. (gekürzt)  

 

 

Zu 5. Entlastung des Vorstands und der KassenprüferEinstimmig wird der gesamte Vorstand entlastet.  

 

 

Zu 6. Wahl eines Versammlungsleiters (laut Satzung nach Entlastung d. Vorstands älteste anwesende Person oder Wahl eines Versammlungsleiters)... übernimmt die Versammlungsleitung. (gekürzt)  

 

 

Zu 7. Wahl            a. eines Vorstandes             b. der Kassenprüfer ... fragt nach Wünschen der Mitarbeit im Vorstand. Der Vorstand wird einstimmig wiedergewählt. Alle Gewählten nehmen die Wahl an.ð       (gekürzt)  

 

 

Zu 8. Anträge zur SatzungsänderungAnja verliest die Satzungsänderungen und es wird darüber gesprochen. (2, 5, 15, 16 werden vom Finanzamt verlangt.) 

In §2 Zweck des Vereins heißt es:Dies soll ersetzt werden durch:
Entlastung des Gesundheitssystems durch Verbesserung der Lebenssituation von intersexuellen Menschen.Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege durch Verbesserung der Lebenssituation von intersexuellen Menschen.
Fragen oder Anmerkungen keine. Annahme der Änderungen (gekürzt) 
In §5 Rechte und Pflichten der Mitglieder heißt es:Dies soll ersetzt werden durch: 
Kein Mitglied erhält Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 
Fragen oder Anmerkungen keine. Annahme der Änderungen (gekürzt) 
In §7 Aufnahmegebühr und Jahresbeitrag heißt es:Dies soll ersetzt werden durch: 
Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr und einen Jahresbeitrag. Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag. 
Fragen oder Anmerkungen keine. §7 Annahme der Änderungen (gekürzt),  
In §14 Satzungsänderung heißt es: Dies soll ersetzt werden durch: 
Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden. Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden es sei denn, sie wird vom Finanzamt oder dem Vereinsregister verlangt. In diesem Falle darf der Vorstand die Änderungen vornehmen. 
Fragen oder Anmerkungen keine. §14 Annahme der Änderungen (gekürzt),  
In §15 Vermögen heißt es: Dies soll ersetzt werden durch: 
Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 
 Außerdem soll hinzugefügt werden: 
 Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. 
Fragen oder Anmerkungen keine. Annahme der Änderungen (gekürzt) 
In §16 Vereinsauflösung heißt es: Dies soll ersetzt werden durch:  
Das Vereinsvermögen ist in diesen Fällen einer gleichgesinnten gemeinnützigen Organisation, mit derZweckbestimmung, dass das Vermögen unmittelbar und ausschließlich im Sinne des in §2 beschriebenen Vereinszweckes verwendet wird, zu übertragen.  Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Deutsche Klinefelter-Syndrom Vereinigung e.V., eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege.  

Fragen oder Anmerkungen keine. Annahme der Änderungen (gekürzt)  

 

 

zu 9. Anträge weitere Anträge.Antrag 2 : (gekürzt)Antrag 3 ... beantrage zu beschließen, dass der Verein Intersexuelle Menschen e.V. sich künftig auch an Veranstaltungen, wie dem CSD i.A. präsentiert. einstimmig angenommen(gekürzt)Antrag 4 : (gekürzt)Antrag 5: Vereinsausschluss gem. Satzung wegen vereinsschädigendem Verhalten angenommen (gekürzt) Antrag 6 Die Hauptversammlung möge den Vorstand damit beauftragen, die Mitgliedschaft im Deutschen Frauenrat /Deutschen Frauenring zu beantragen. Getrennte Abstimmung. Deutscher Frauenrat, Deutscher Frauenring beides angenommen(gekürzt)  

 

 

zu 10. Verschiedenes:(gekürzt)

 

Ende der Sitzung

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26.05.2010 Amnesty Deutschland und Intersexuelle Menschen e.V. PDF Drucken E-Mail

 

Gute  Nachrichten  erreichten uns ! Den Freunden von AI-MERSI  herzlichen Dank bis hierhin! Auf eine weitere gute Zusammenarbeit!

 

26.05.2010

Intersexualität und Menschenrechte

Amnesty International nahm bislang keine Position zum Thema Menschenrechtsverletzungen an Intersexuellen ein. Auf Initiative von MERSI Hamburg wird sich nun die deutsche Sektion von Amnesty International auf internationaler Ebene für eine klare Positionierung einsetzen.

Im Mittelpunkt der Bemühungen steht die Ächtung einer medizinischen Praxis, intersexuellen Menschen entweder im frühen Kindesalter ohne Einwilligungsfähigkeit – oder Erwachsenen ohne Aufklärung über Folgen oder Risiken – auf operativ-medikamentösem Weg ein eindeutiges Geschlecht „zuzuweisen“. Dies wird als fundamentaler Verstoß gegen die Menschenrechte (Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Selbstbestimmung und Würde sowie auf Nicht-Diskriminierung) gewertet, da solche Maßnahmen in den allermeisten Fällen aus medizinisch-gesundheitlicher Sicht keinerlei Begründung haben.

Der Vorstoß wurde auch vom Hamburger Bezirk, der bundesweiten MERSI-Themenkoordinationsgruppe und von den anderen deutschen MERSI-Bezirkskoordinationsgruppen mitgetragen. Auch die Schweizer Sektion positioniert sich nach einer Initiative der Schweizer LGBT-Gruppe Queeramnesty. Besonderer Dank gilt Lucie Veith von Intersexuelle Menschen e.V., die durch ihren Einsatz die Initiative angestoßen hat.

 
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