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Aktuelles |
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Präzedenzfall geschaffen |
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Christiane Völling gewinnt am Landgericht Köln einen für die Geschichte der Zwischengeschlechtlichen
in Deutschland wegweisenden Prozess:
Am 12. Dezember 2007 eröffnet, erging bereits am 6. Februar 2008 als zweitem Prozesstag das Urteil:
Das Gericht gibt der intersexuellen Düsseldorferin Christiane – bürgerlich noch Thomas – Völling
Recht in ihrer Klage gegen den Chirurgen, der ihr 1977 als damals 18-Jähriger Uterus und Ovarien
entfernt hat und erkennt Völlings Schadensersatzforderung wegen irrtümlicher Geschlechtszuweisung
und körperlicher Verstümmelung an.
Wir zitieren aus der richterlichen Begründung: „ (…) Die Klage ist dem Grunde nach begründet. (…)
Der Kläger kann von dem Beklagten (…) den Ersatz der ihm durch den Eingriff vom 12.8.1977
entstandenen immateriellen Schäden verlangen, weil der Beklagte den Kläger rechtswidrig in
vorsätzlicher und schuldhafter Weise in seiner Gesundheit verletzt hat, indem er ihm weibliche
Geschlechtsorgane entnommen hat. (…) Der Kläger hat in die Operation durch den Beklagten nicht
wirksam eingewilligt (…).“
Zudem sei Christiane Völling über „Art, Inhalt und Umfang des sodann am 12.8.1977 durchgeführten
chirurgischen Eingriffs“ nicht zutreffend aufgeklärt. Vielmehr habe nach „Feststellung der
weiblichen genitalen Anatomie (…) erst recht Anlass zur Mitteilung der weiblichen
Chromosomenkonstitution“ bestanden.“
Schließlich stellt das Gericht fest: „Der Einwand der Verjährung ist unbegründet. Der Kläger hat
von den anspruchsbegründenden Tatsachen (…) erst durch Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen
im Jahr 2006 erfahren.“
Eine Linksammlung zur Berichterstattung in den Medien findet sich hier:
Medienecho
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Christiane-Völling-Fonds gegründet |
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Intersexuelle Menschen e. V. hatte im Dezember 2007 zur Solidarität mit Christiane Völling
aufgerufen, die mit ihrer Klage ein hohes persönliches Risiko, auch finanziell, eingegangen ist.
Um Völlings Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu helfen, wurde spontan eine Spendenaktion
gestartet.
Auch hier setzt Christiane Völling wieder ein Zeichen: Sie hat die eingegangenen Spendengelder
nicht angenommen, sondern diese für weitere juristische/gerichtliche Fälle in der Zukunft zur
Verfügung gestellt. So ermutigt sie Andere, ebenso wie sie für ihre Sache und die aller
Zwischengeschlechtlichen einzutreten.
Der Grundstock für den Christiane-Völling-Fonds ist damit gelegt. Wer in diesen Fonds einzahlen
möchte, kann dies mit einer Überweisung auf das Vereinskonto tun. Auf die Höhe kommt es nicht an,
jede Spende zählt:
Intersexuelle Menschen e.V.
Konto 0963128202
Postbank Hamburg
BLZ 200 100 20
Verwendungszweck: Christiane-Völling-Fonds
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Für Beträge unter 100 € genügen der Einzahlungsbeleg und der Kontoauszug.
Für Zuwendungen über 100 € stellt der Verein Spendenbescheinigungen aus.
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Zwischengeschlechtliche ehren Milton Diamond |
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Einen bewegenden Höhepunkt des 2. Interdisziplinären Forums zur Intersexualität am 30. Januar 2008
am UKE Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf bildete die Auszeichnung des Sexologen Milton Diamond
durch den Verein Intersexuelle Menschen e.V. für sein Jahrzehnte langes Engagement zum Wohle
Zwischengeschlechtlicher.
Der Wissenschaftler mit Lehrstuhl an der University of Hawaii ist die erste Person, die mit dieser
Auszeichnung geehrt wird. Künftig soll der Titel jährlich vergeben werden.
Nachdem Daniela Truffer einführend etwas zur Bedeutung dieser von Intersexuelle Menschen e.V. ins
Leben gerufenen Auszeichnung gesagt hatte, richtete Elisabeth Müller, Gründungsmitglied der
Selbsthilfegruppe XY-Frauen und des Vereins Intersexuelle Menschen e.V., das Wort an den zu Ehrenden.
Der Verein Intersexuelle Menschen wolle einen Menschen auszeichnen, bei dem sich
Zwischengeschlechtliche gut aufgehoben fühlen, der „uns stets mit Freundlichkeit begegnet ist,
obwohl er im so genannten medizinischen Bereich arbeitet“. Denn normalerweise würden
Zwischengeschlechtliche von Medizinern mehr oder minder geschädigt. Bei Milton Diamond sei dies
etwas anderes: „Wir Zwischengeschlechtlichen können ihm in die Augen sehen und wissen, dass er uns
wohlgesonnen ist. Bei Milton Diamond braucht sich kein Hermaphrodit unwürdig zu fühlen.“
Der Saal applaudierte, Elisabeth Müller überreichte dem sichtlich ergriffenen Milton Diamond die
Urkunde. Ein bewegender Augenblick. Die Versammelten realisierten wohl: Hier wurde jemand von
Herzen für seine Menschlichkeit geehrt, von Menschen, deren Menschlichkeit oftmals mit Füssen
getreten wurde.
Mehr Info und Bilder aus Hamburg gibt’s hier:
Auszeichnung
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Kongress über Genitalverstümmelung in London |
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Am 4. Juli 2008 findet in London/England ein multidisziplinärer Kongress über Genitalverstümmelung
statt. Organisatoren sind Lih-Mei Liao, Iain Morland und Sarah Creighton.
Die Links zum Flyer und zum Anmeldeformular finden sich hier:
Flyer
Anmeldeformular
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Präzendenzfall in Sicht |
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Am 12. Dezember 2007 wurde am Kölner Landgericht ein für die Geschichte der
Zwischengeschlechtlichen in Deutschland wegweisender Prozess eröffnet,
der am 6. Februar 2008 seine Fortsetzung findet:
Die intersexuelle Düsseldorferin Christiane - bürgerlich noch Thomas - Völling,
vertreten durch ihren Anwalt Dr. Georg Groth, verklagt den Chirurgen,
der ihr 1977 als damals 18-Jähriger Uterus und Ovarien entfernt hat,
auf 100 000 Euro Schadenersatz wegen irrtümlicher Geschlechtszuweisung und körperlicher Verstümmelung.
Eine Linksammlung zur Berichterstattung in den Medien findet sich hier:
Medienecho
Wir rufen zur Solidarität mit Christiane Völling auf, die mit diesem Schritt ein hohes persönliches Risiko,
auch ein finanzielles eingegangen ist. Um ihren Anwalt zu bezahlen, musste sie einen Kredit aufnehmen.
Wer Christiane Völling unterstützen möchte, kann dies mit einer Überweisung auf das Vereinskonto tun.
Es kommt nicht auf die Höhe an, auch die Anzahl der Spenden setzt ein Zeichen:
Intersexuelle Menschen e.V.
Konto 0963128202
Postbank Hamburg
BLZ 200 100 20
Verwendungszweck: Solidarität mit Christiane
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt.
Für Beträge unter 100 € genügen der Einzahlungsbeleg und der Kontoauszug.
Für Zuwendungen über 100 € stellt der Verein Spendenbescheinigungen aus.
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