Aktuelles

Präzedenzfall geschaffen

Christiane Völling gewinnt am Landgericht Köln einen für die Geschichte der Zwischengeschlechtlichen in Deutschland wegweisenden Prozess:
Am 12. Dezember 2007 eröffnet, erging bereits am 6. Februar 2008 als zweitem Prozesstag das Urteil: Das Gericht gibt der intersexuellen Düsseldorferin Christiane – bürgerlich noch Thomas – Völling Recht in ihrer Klage gegen den Chirurgen, der ihr 1977 als damals 18-Jähriger Uterus und Ovarien entfernt hat und erkennt Völlings Schadensersatzforderung wegen irrtümlicher Geschlechtszuweisung und körperlicher Verstümmelung an.

Wir zitieren aus der richterlichen Begründung: „ (…) Die Klage ist dem Grunde nach begründet. (…) Der Kläger kann von dem Beklagten (…) den Ersatz der ihm durch den Eingriff vom 12.8.1977 entstandenen immateriellen Schäden verlangen, weil der Beklagte den Kläger rechtswidrig in vorsätzlicher und schuldhafter Weise in seiner Gesundheit verletzt hat, indem er ihm weibliche Geschlechtsorgane entnommen hat. (…) Der Kläger hat in die Operation durch den Beklagten nicht wirksam eingewilligt (…).“
Zudem sei Christiane Völling über „Art, Inhalt und Umfang des sodann am 12.8.1977 durchgeführten chirurgischen Eingriffs“ nicht zutreffend aufgeklärt. Vielmehr habe nach „Feststellung der weiblichen genitalen Anatomie (…) erst recht Anlass zur Mitteilung der weiblichen Chromosomenkonstitution“ bestanden.“

Schließlich stellt das Gericht fest: „Der Einwand der Verjährung ist unbegründet. Der Kläger hat von den anspruchsbegründenden Tatsachen (…) erst durch Einsichtnahme in die Behandlungsunterlagen im Jahr 2006 erfahren.“

Eine Linksammlung zur Berichterstattung in den Medien findet sich hier:

Medienecho

Christiane-Völling-Fonds gegründet

Intersexuelle Menschen e. V. hatte im Dezember 2007 zur Solidarität mit Christiane Völling aufgerufen, die mit ihrer Klage ein hohes persönliches Risiko, auch finanziell, eingegangen ist. Um Völlings Anwalts- und Gerichtskosten tragen zu helfen, wurde spontan eine Spendenaktion gestartet.

Auch hier setzt Christiane Völling wieder ein Zeichen: Sie hat die eingegangenen Spendengelder nicht angenommen, sondern diese für weitere juristische/gerichtliche Fälle in der Zukunft zur Verfügung gestellt. So ermutigt sie Andere, ebenso wie sie für ihre Sache und die aller Zwischengeschlechtlichen einzutreten.

Der Grundstock für den Christiane-Völling-Fonds ist damit gelegt. Wer in diesen Fonds einzahlen möchte, kann dies mit einer Überweisung auf das Vereinskonto tun. Auf die Höhe kommt es nicht an, jede Spende zählt:

Intersexuelle Menschen e.V.
Konto 0963128202
Postbank Hamburg
BLZ 200 100 20
Verwendungszweck: Christiane-Völling-Fonds

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Für Beträge unter 100 € genügen der Einzahlungsbeleg und der Kontoauszug. Für Zuwendungen über 100 € stellt der Verein Spendenbescheinigungen aus.

Zwischengeschlechtliche ehren Milton Diamond

Einen bewegenden Höhepunkt des 2. Interdisziplinären Forums zur Intersexualität am 30. Januar 2008 am UKE Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf bildete die Auszeichnung des Sexologen Milton Diamond durch den Verein Intersexuelle Menschen e.V. für sein Jahrzehnte langes Engagement zum Wohle Zwischengeschlechtlicher.
Der Wissenschaftler mit Lehrstuhl an der University of Hawaii ist die erste Person, die mit dieser Auszeichnung geehrt wird. Künftig soll der Titel jährlich vergeben werden.

Nachdem Daniela Truffer einführend etwas zur Bedeutung dieser von Intersexuelle Menschen e.V. ins Leben gerufenen Auszeichnung gesagt hatte, richtete Elisabeth Müller, Gründungsmitglied der Selbsthilfegruppe XY-Frauen und des Vereins Intersexuelle Menschen e.V., das Wort an den zu Ehrenden.

Der Verein Intersexuelle Menschen wolle einen Menschen auszeichnen, bei dem sich Zwischengeschlechtliche gut aufgehoben fühlen, der „uns stets mit Freundlichkeit begegnet ist, obwohl er im so genannten medizinischen Bereich arbeitet“. Denn normalerweise würden Zwischengeschlechtliche von Medizinern mehr oder minder geschädigt. Bei Milton Diamond sei dies etwas anderes: „Wir Zwischengeschlechtlichen können ihm in die Augen sehen und wissen, dass er uns wohlgesonnen ist. Bei Milton Diamond braucht sich kein Hermaphrodit unwürdig zu fühlen.“

Der Saal applaudierte, Elisabeth Müller überreichte dem sichtlich ergriffenen Milton Diamond die Urkunde. Ein bewegender Augenblick. Die Versammelten realisierten wohl: Hier wurde jemand von Herzen für seine Menschlichkeit geehrt, von Menschen, deren Menschlichkeit oftmals mit Füssen getreten wurde.

Mehr Info und Bilder aus Hamburg gibt’s hier:

Auszeichnung

Kongress über Genitalverstümmelung in London

Am 4. Juli 2008 findet in London/England ein multidisziplinärer Kongress über Genitalverstümmelung statt. Organisatoren sind Lih-Mei Liao, Iain Morland und Sarah Creighton.

Die Links zum Flyer und zum Anmeldeformular finden sich hier:

Flyer
Anmeldeformular

Präzendenzfall in Sicht

Am 12. Dezember 2007 wurde am Kölner Landgericht ein für die Geschichte der Zwischengeschlechtlichen in Deutschland wegweisender Prozess eröffnet, der am 6. Februar 2008 seine Fortsetzung findet: Die intersexuelle Düsseldorferin Christiane - bürgerlich noch Thomas - Völling, vertreten durch ihren Anwalt Dr. Georg Groth, verklagt den Chirurgen, der ihr 1977 als damals 18-Jähriger Uterus und Ovarien entfernt hat, auf 100 000 Euro Schadenersatz wegen irrtümlicher Geschlechtszuweisung und körperlicher Verstümmelung.

Eine Linksammlung zur Berichterstattung in den Medien findet sich hier:

Medienecho

Wir rufen zur Solidarität mit Christiane Völling auf, die mit diesem Schritt ein hohes persönliches Risiko, auch ein finanzielles eingegangen ist. Um ihren Anwalt zu bezahlen, musste sie einen Kredit aufnehmen.

Wer Christiane Völling unterstützen möchte, kann dies mit einer Überweisung auf das Vereinskonto tun. Es kommt nicht auf die Höhe an, auch die Anzahl der Spenden setzt ein Zeichen:

Intersexuelle Menschen e.V.
Konto 0963128202
Postbank Hamburg
BLZ 200 100 20
Verwendungszweck: Solidarität mit Christiane

Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Für Beträge unter 100 € genügen der Einzahlungsbeleg und der Kontoauszug. Für Zuwendungen über 100 € stellt der Verein Spendenbescheinigungen aus.

Intersex | Verein | Aktivitäten | Aktuelles | Impressum/Kontakt | Links | Galerie | Shop