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Pressemitteilungen

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Auf dieser Seite stellt der Verein Intersexuelle Menschen seine Pressemitteilungen zum Download online. Nebenstehend finden Sie alle Pressemitteilungen in chronologischer Reihenfolge zum Download als PDF-Datei. Nachfolgend befinden sich die jeweils aktuellen Pressemitteilungen zur direkten Ansicht:



Vom 04. September 2008

Zwitter-Prozess: Chirurg in 2. Instanz verurteilt

Christiane Völling teilt mit: Das Oberlandesgericht Köln hat die Berufung ihres Zwangsoperateurs einstimmig definitiv abgelehnt! Der Chirurg hatte die Intersexuelle am 12.8.1977 ohne ihre Einwilligung kastriert und ihr die inneren Geschlechtsorgane entfernt - ein bei mit nicht eindeutigen Geschlechtsmerkmalen geborenen Menschen heute noch übliches menschenrechtswidriges Vorgehen. Am 6.2.2008 wurde der Chirurg deshalb vom Landgericht Köln zu einer Schmerzensgeldzahlung verurteilt.

Bereits am 30.6.2008 hatte der 5. Senat des OLG die Berufung wegen mangelnder Aussicht auf Erfolg zurück gewiesen, worauf der Beklagte nach einer Fristerstreckung Gegenvorstellung erhoben hatte. Das OLG beschloss am 3.9.2008 einstimmig, die Berufung ohne mündliche Verhandlung zurück zu weisen. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.

Auch Christianes Anwalt Georg Groth bestätigte auf Anfrage:

"Nach § 522 Abs. 3 der Zivilprozessordnung ist diese Beschwerde nicht anfechtbar. Theoretisch könnte der Beklagte zwar noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen, was jedoch kaum Aussicht auf Erfolg hat. Da keine Verfassungsfragen tangiert wurden, wäre auch ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht abenteuerlich."

Das Verfahren geht somit ans Landgericht zurück, wo nun über die Höhe des Schmerzensgeldes entschieden werden soll. Gefordert sind mindestens 100'000 Euro.

Christiane Völling:

"Ich kann es noch gar nicht richtig fassen nach dem ganzen Stress der letzten Monate. Ich bin gespannt, wie es weiter geht. Diese Zwangskastration ist eine Straftat."

Christiane betonte insbesondere ihre Dankbarkeit gegenüber ihrem Anwalt Georg Groth, der ihr die Kosten für das Honorar und die Gerichtskosten vorstreckte.

Wir gratulieren Christiane ganz herzlich und freuen uns mit ihr!

Bleibt zu hoffen, dass alle Mediziner, die heute noch zwischengeschlechtliche Menschen ohne ihre Einwilligung kastrieren und an ihren Genitalien zwangsoperieren, sich dieses Urteil kräftig hinter die Ohren schreiben. Diese menschenrechtswidrigen Zwangsbehandlungen an intersexuellen Menschen müssen endlich aufhören! Bereits sind weitere Gerichtsverfahren in Vorbereitung, doch es ist noch ein langer Weg, bis die an Zwischengeschlechtlichen Jahrzehnte lang begangenen systematischen Verbrechen gegen die Menschlichkeit endlich gesühnt und soweit wie noch möglich wieder gut gemacht sind.

Mit freundlichen Grüssen

Daniela Truffer
1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V.

www.intersexuelle-menschen.net

Vom 06. August 2008

Diskriminierung intersexueller Sportlerinnen weltweit

Heute noch werden intersexuelle Menschen im Sport diskriminiert. International und disziplinübergreifend bestehen keine verbindlichen Richtlinien, die intersexuelle Sportlerinnen davor schützen. Andererseits gibt es eine Reihe von Beispielen, wie intersexuelle Menschen schikaniert oder gar von Wettkämpfen ausgeschlossen werden. Aktuelle Beispiele sind die anlässlich der XXIX Olympischen Sommerspiele 2008 in Peking wieder eingeführten Testverfahren zur Geschlechtsbestimmung sowie die Rufmordkampagne gegen das aufstrebende deutsche Tennistalent Sarah Gronert.

Das letzte Mal wurden Gentests zur Geschlechtsbestimmung an Olympischen Spielen 1996 in Atlanta an 3600 Athletinnen durchgeführt. Dabei wurden sieben intersexuelle Sportlerinnen disqualifiziert, da sie trotz weiblichem Erscheinungsbild über einen männlichen Chromosomensatz XY verfügten (sogenannte Androgenresistenz). Erst nach aufreibenden und erniedrigenden Rekursverfahren konnten sie schliesslich doch noch teilnehmen.

Weniger Glück im Unglück hatten intersexuell geborene Sportlerinnen bei vielen anderen Wettkämpfen. So wurde der 27-jährigen indischen 800-Meter-Läuferin Santhi Soundarajan bei den Asien-Spielen 2006 nach einem erniedrigen öfffentlichen Verfahren nachträglich die Silbermedaille aberkannt. Soundarajan unternahm darauf einen Selbstmordversuch.

Aus demselben Grund wurde bereits 1967 die polnische Sprinterin Ewa Klobukowska von Wettkämpfen ausgeschlossen.

1980 wurde die spanische Hürdenläuferin Maria José Martínez Patino ebenfalls nach einem Gentest disqualifiziert. Erst acht Jahre später wurde sie 1988 wieder zu Wettkämpfen zugelassen.

Bei den Olympischen Spielen 2000 in Sydney wurde die intersexuell geborene brasilianische Judokämpferin Edinanci Silva zwar nicht von den Spielen ausgeschlossen, jedoch von einer unterlegenen Konkurrentin aufgrund ihres Geschlechts öffentlich diffamiert.

Ein ähnlicher Fall spielt sich im Augenblick in Deutschland ab. Die erfolgreiche Tennisspielerin Sarah Gronert sieht sich aktuell einer entwürdigenden Rufmordkampagne ausgesetzt, die sie jüngst zu einer öffentlichen Richtigstellung zu Handen der Presse zwang. Aufgrund der Belastung durch diese diskriminierenden und ihre Intimsphäre verletzenden Vorwürfe sieht sich die 22-jährige Sarah Gronert zur Zeit ausser Stande, ihre Karriere fortzusetzen und legt bis auf weiteres eine Pause ein. Es ist ungewiss, ob Sarah Gronert jemals wieder wird Wettkämpfe bestreiten können.

Intersexuelle Menschen e.V. solidarisiert sich mit Sarah Gronert und verurteilt die Diskriminierung von zwischengeschlechtlich geborenen Menschen im Sport aufs Schärfste. Sportverbände sowie Gesetzesgeber sind aufgefordert, diese menschenrechtswidrigen Diskriminierungen endlich international und disziplinübergreifend konsequent abzuschaffen.


Daniela Truffer
1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V.

www.intersexuelle-menschen.net

Vom 22. Juli 2008

Schattenbericht CEDAW

Eine Delegation von Intersexuelle Menschen e.V. präsentierte am Montag, den 21. Juli 2008 in einem offiziellen Hearing dem UN-Ausschuss CEDAW einen eigenen Schattenbericht und eine Forderungsliste. Der Ausschuss wird sich in seiner 43. Sitzung im Januar 2009 in Genf erneut mit dem Stand der Umsetzung der CEDAW-Vereinbarungen in Deutschland beschäftigen.


Intersexualität und Menschenrechte

Zwischengeschlechtliche Menschen werden systematisch medizinisch nicht notwendigen, traumatisierenden Zwangsbehandlungen unterworfen. Diese stellen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar.

Intersexuelle Menschen e.V. fordert die vollständige Umsetzung und Anwendung der Menschenrechte auch für Intersexuelle. Unsere Anliegen dürfen nicht mehr länger ignoriert werden. Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben als gleichberechtigte Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung.

Intersexuelle Menschen e.V. fordert alle Bundestagsfraktionen auf, dazu beizutragen, dass die "Fragen an die Bundesregierung" im Schattenbericht von dieser auch beantwortet werden.


Schattenbericht CEDAW 2008


>>> online und als PDF unter www.intersex.schattenbericht.org

Intersexuelle Menschen e.V. in Zusammenarbeit mit XY-Frauen legen diesen eigenen Schattenbericht vor, weil sie sehr spezifischen Formen von Gewalt und Diskriminierungen ausgesetzt sind.

Intersexualität berührt eine Vielzahl universeller Menschen-, Frauen- und Kinderrechte. Der vorliegende Schattenbericht konzentriert sich auf die Darstellung von Menschenrechtsverletzungen in Bezug auf die mangelnde Umsetzung der in Artikel 1-5 (underlying principles of the CEDAW Convention: Equality, Non-Discrimination and State Obligation), Artikel 10 (Education), Artikel 12 (Health) und Artikel 16 (Marriage and Family) niedergelegten Rechte. Zudem macht der Schattenbericht einen Vorschlag zur öffentlichen Aufarbeitung dieser Menschenrechtsverletzungen.

In einem Anhang finden sich ausführliche Fallberichte und wissenschaftliche Arbeiten.

CEDAW betont in der Präambel „... dass alle Menschen frei und an Würde und Rechten gleich geboren sind, ohne irgendeinen Unterschied auf Grund des Geschlechts“. Dies gibt Anlass zur Hoffnung für intersexuelle Menschen und wird von den Betroffenen mit großer Anerkennung und in der Hoffnung auf Hilfe gewürdigt.


Forderungsliste Intersexuelle Menschen e.V.

Intersexuelle Menschen e.V. freut sich, zum ersten Mal eine umfassende Forderungsliste von betroffenen Menschen zur Verbesserung ihrer unwürdigen Situation und zur Beendigung der an ihnen immer noch täglich begangenen Menschenrechtsverletzungen vorstellen zu können.

Insbesondere wenden wir uns an - alle Bundestagsfraktionen - das Netzwerk Intersexualität - die medizinischen Fachgesellschaften DGKCH, DGE, DGU und DGGG mit der Aufforderung um Stellungnahme innert nützlicher Frist, was sie konkret zu tun gedenken, um unsere Forderungen zu verwirklichen.

Die Forderungsliste ist Bestandteil des Schattenberichts.

Mit freundlichen Grüssen

Daniela Truffer 1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V. www.intersexuelle-menschen.net

Vom 20. Juli 2008

Forderungen Intersexuelle Menschen e.V.

Intersexuelle Menschen e.V. freut sich, zum ersten Mal eine umfassende Forderungsliste von betroffenen Menschen zur Verbesserung ihrer unwürdigen Situation und zur Beendigung der an ihnen immer noch täglich begangenen Menschenrechtsverletzungen vorstellen zu können.

Insbesondere wenden wir uns an
- alle Bundestagsfraktionen
- das Netzwerk Intersexualität
- die medizinischen Fachgesellschaften DGKCH, DGE, DGU und DGGG
mit der Aufforderung um Stellungnahme innert nützlicher Frist, was sie konkret zu tun gedenken, um unsere Forderungen zu verwirklichen.

Untenstehende Forderungsliste ist zudem Bestandteil des Schattenberichts, den Intersexuelle Menschen e.V. morgen Montag, 21.7.2008, vor dem UN-Ausschuss CEDAW in New York präsentieren wird.

Mit freundlichen Grüssen

Daniela Truffer
1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V.
www.intersexuelle-menschen.net


FORDERUNGEN INTERSEXUELLE MENSCHEN e.V.

Zwischengeschlechtliche, also mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geborene Menschen, die man als Intersexuelle, Hermaphroditen oder Zwitter bezeichnet, werden in unserer Gesellschaft, die nur "Männer" und "Frauen" anerkennt, juristisch, politisch und sozial unsichtbar gemacht. Als "abnormal" klassifiziert, werden ihre gesunden Körper zum medizinischen Notfall erklärt: Ohne ihre Einwilligung werden sie in der Regel im Kindesalter an ihren uneindeutigen Genitalien operiert, um diese zu "vereinheitlichen", wobei in Kauf genommen wird, dass ihr sexuelles Empfinden vermindert oder gänzlich zerstört wird. Zudem werden sie systematisch kastriert, das heißt es werden ihnen die gesunden, Hormone produzierenden inneren Geschlechtsorgane entfernt, was eine lebenslange Substitution mit körperfremden Hormonen zur Folge hat, die oft zu gravierenden gesundheitlichen Problemen führt. Die meisten Opfer dieser Praxis tragen massive psychische und physische Schäden davon, unter denen sie ein Leben lang leiden. Medizinische Studien belegen dies (Hamburger Intersex-Studie 2007).

Menschen mit einer Besonderheit der geschlechtlichen Entwicklung sind ein Teil unserer Gesellschaft und haben als gleichberechtigte Bürger ein Recht auf freie Entfaltung und Entwicklung. Die an ihnen begangenen medizinisch nicht notwendigen, traumatisierenden Zwangsbehandlungen stellen einen erheblichen Verstoß gegen ihr Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit, Selbstbestimmung und Würde dar. Um künftige Opfer dieser menschenrechtswidrigen Praxis zu verhindern und die bestehenden Opfer soweit als möglich zu entschädigen und zu rehabilitieren, stellt der Verein Intersexuelle Menschen e.V. folgende Forderungen auf:

1) Keine nicht lebens- oder gesundheitsnotwendigen Eingriffe ohne informierte Einwilligung der betroffenen Menschen:

- Chirurgische und/oder medikamentöse/hormonelle Eingriffe sind zu unterlassen, so lange ihnen keine lebensbedrohliche Indikation zugrunde liegt.
- Kosmetische Eingriffe dürfen nur mit ausdrücklicher informierter Einwilligung der betroffenen Menschen unter vollständiger zu dokumentierender schriftlicher Aufklärung erfolgen.
- Die Eltern sind vollumfänglich und wahrheitsgetreu aufzuklären; analog gilt für die betroffenen Menschen selbst eine stufenweise, altersgerechte Aufklärung über ihre Besonderheit.
- Die behandelnden Mediziner haben den betroffenen Menschen über alle gegenwärtigen und zukünftigen Risiken von Eingriffen sowie bei deren Unterlassung vollumfänglich schriftlich aufzuklären. Dies gilt insbesondere bei Entfernung hormonproduzierender Organe und daraus resultierenden medikamentösen Hormonersatztherapien.
- Die behandelnden Mediziner haben den betroffenen Menschen bzw. deren Eltern unaufgefordert bei Entlassung eine vollständige Kopie der Patientenakte auszuhändigen.

2) Schaffung verbindlicher "Standards of care" unter Einbezug der betroffenen Menschen und ihrer Organisationen:

- Bildung von spezialisierten Kompetenzzentren zur Behandlung intersexueller Menschen.
- Ausbildung von auf Intersexualität spezialisierten Fachkräften.
- Bildung von Beratungsteams für Eltern bei Fällen von Intersexualität, bestehend aus Medizinern, Psychologen und betroffenen Menschen sowie betroffenen Eltern ("Peer Support").
- Bildung von Beratungsteams für betroffene Menschen, bestehend aus Medizinern, Psychologen und betroffenen Menschen ("Peer Support"), welche diese von klein auf kontinuierlich unterstützen.
- Flächendeckende Einrichtung von Beratungsstellen für betroffene Menschen und Angehörige, die paritätisch mit nicht betroffenen Spezialisten und betroffenen Menschen besetzt sein müssen.
- Besondere finanzielle und strukturelle Förderung geeigneter Selbsthilfegruppen.
- Einsetzen geeigneter betroffener Menschen als Beobachter von Studien zur Intersexualität.
- Umfassende Evaluierung von Wirkungen und Machbarkeit der verschiedenen nach Kastration notwendigen lebenslangen Hormonersatztherapien nach den individuellen Bedürfnissen und Wünschen der betroffenen Menschen (Testosteron, Östrogen oder beides), sowie unter Berücksichtigung des Lebensalters (ggf. Eintrag der Indikation in die Zulassung des jeweiligen Medikamentes).

3) Aufnahme von Intersexualität in die Lehrpläne der Schulen und Berufsausbildungen:

- Das Thema "Geschlechtsdifferenzierung und Varianten" wird an allen Schulen Bestandteil der Lehrpläne in Biologie, Sexualkunde und in den sozialen Fächern.

- In der Ausbildung sämtlicher medizinischer und sozialer Berufe, z.B. von ÄrztInnen, Hebammen, Krankenschwestern, PflegerInnen, PsychologInnen, LehrerInnen, KindergärtnerInnen, SozialarbeiterInnen etc., wird Intersexualität verpflichtender Bestandteil des Lehrplans.

4) Entschädigung und Rehabilitation geschädigter Betroffener:

- Einrichtung eines Hilfs- und Entschädigungsfonds für Betroffene. Der Fonds soll alimentiert werden durch a) den Staat als politisch Verantwortlicher für die Fehlbehandlungen und b) die für die Fehlbehandlungen konkret verantwortlichen ärztlichen Standesorganisationen, zum Beispiel der Endokrinologen, Urologen, Gynäkologen, Kinderchirurgen.
- Generelle Aufstockung der Rentenbeträge aller Betroffenen, die Opfer der Medizin geworden sind, auf das durchschnittliche mittlere Rentenniveau mit der Begründung, dass Intersexuellen durch Traumatisierung und gesundheitsschädigende Hormonbehandlung Zeit für ihr berufliches Fortkommen genommen wird.
- Rentenrechtliche Regelung für intersexuelle Menschen allgemein und spezielle Regelung für von geschlechtszuweisenden Zwangsmaßnahmen Betroffene.
- Einrichtung eines Rehabilitationsplanes und eines entsprechenden Zentrums zur Wiederherstellung der körperlichen Gesundheit soweit als möglich.
- Befreiung von Zuschlägen bei Krankenversicherungsbeiträgen und jeglichen Zuzahlungen.
- Erstellung einer Tabelle zur Feststellung des durch die Behandlung/Nichtbehandlung/ Falschbehandlung verursachten Grades der Behinderung.
- Eröffnung und Förderung eines besonderen Zugangs betroffener Menschen zu Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen zum Zwecke des Ausgleichs der durch die Gesellschaft erlittenen Suppressionen der sozialen und beruflichen Kompetenz (REHA).
- Rechtsanspruch auf Feststellung der erlittenen Schäden durch ein unabhängiges, noch zu definierendes Gremium, falls frühere Behandlungs-/Befundsberichte nicht mehr zu beschaffen sind.

5) Einarbeitung des Begriffes "Intersexualität" in geltendes Recht:

- Bei Neugeborenen mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen erfolgt beim Standesamt ein lediglich provisorischer Geschlechtseintrag (analog zum Preussischen Landrecht, unter gleichzeitigem Verbot medizinischer Behandlungen ohne eingewilligte Zustimmung der betroffenen Menschen wie unter 1) beschrieben). Geschlechtsneutrale Vornamen sind zulässig.
- Betroffene Menschen haben die Möglichkeit, ab Erreichen der Einwilligungsfähigkeit per Willenserklärung eine Änderung des eingetragenen Geschlechts und/oder Vornamens zu erwirken. Falls von der betroffenen Person gewünscht, sind nunmehr auch kosmetische Eingriffe mit informierter Einwilligung der betroffenen Menschen zulässig.
- Für den Geschlechtseintrag wird als dritte Option "zwischengeschlechtlich/intersexuell/ zwittrig" eingeführt.
- In die Definitionsfindung, bei welchen Diagnosen dieses Verfahren zutrifft, sind die betroffenen Menschen und ihre Organisationen angemessen mit einzubeziehen.
- Die Verjährungsfristen bei nicht eingewilligten Eingriffen werden aufgehoben, da durch die vielfach dokumentierte vorsätzliche Zurückhaltung der Krankenunterlagen und Verheimlichung der Diagnosen die üblichen Verjährungsfristen in der Regel verpasst werden. (Hinfällig bei Einrichtung eines Fondsmodells wie unter 1) beschrieben, an welchem Ärztevereinigungen sich beteiligen.)
- Umfassender Schutz für intersexuelles Leben, auch des ungeborenen Lebens. Intersexualität allein darf kein Abtreibungsgrund sein.

Vom 11. Juli 2008

Prozess Christiane Völling

Wie Christiane Völling mitteilt, tagte das Oberlandesgericht Köln am 30.6.2008 hinter verschlossenen Türen, um über das weitere Verfahren im Prozess gegen ihren damaligen Operateur zu befinden, der am 6. Februar 2008 vor dem Landesgericht Köln in erster Instanz zur Zahlung eines Schmerzensgeldes verurteilt wurde.

Inzwischen hat Christiane Völling nun die Verfügung vom OLG Köln erhalten und schreibt:

Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt ist die Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurück zu weisen.

Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg, weil das angefochtene Urteil weder auf einer Rechtsverletzung beruht noch nach § 529 ZPO zugrunde zu legende Tatsachen eine andere Entscheidung rechtfertigen. Das Berufungsvorbringen nötigt nicht zu weiterer Sachaufklärung oder ergänzender Beweiserhebung oder zu weiterer mündlicher Verhandlung.

Der Beklagte hat Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 3 Wochen......


Der fehlbare Chirurg, der Christiane Völling ohne ihre informierte Einwilligung Eierstöcke und Gebärmutter entfernte, blitzt also auch vor dem OLG ab!

Aber noch ist es nicht ausgestanden. Der Chirurg kann immer noch auf einer mündlichen Verhandlung vor Oberlandesgericht bestehen. Eine rechtskräftige Verurteilung hätte Folgen nicht nur für ihn, sondern auch für sämtliche Kliniken und alle seine Standesgenossen, für die nicht menschenrechtswidrige Zwangsoperationen auch an Kleinkindern nach wie vor Standard sind. Es ist deshalb zu befürchten, dass der am 6. Februar vor dem Landesgericht Köln in erster Instanz verurteilte Chirurg weiterhin auf Zeit spielen wird um eine rechtskräftige Verurteilung um jeden Preis zu vermeiden.

Einmal mehr muss Christiane Völling mehrere Wochen abwarten ...


n e l l a
Daniela Truffer
+41 (0)76 398 06 50
http://zwischengeschlecht.org
Gründungsmitglied Zwischengeschlecht.org
Mitglied xy-frauen.de
1. Vorsitzende Inters**uelle Menschen e.V.

Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info

Vom 4. Mai 2008

"Pink Apple" ladet Zwitter aus

Eklat bei der Kontroverse um Missbrauch des Zwittersymbols: Zwei Tage vor der Podiumsdiskussion von heute Abend lud "Pink Apple" die Vertreterin von Betroffenen aus der Schweiz und Deutschland kurzerhand aus. Mehrere Betroffene aus der Schweiz und aus Deutschland (darunter Mitglieder der Selbsthilfegruppen XY-Frauen und Zwischengeschlecht.org und des Dachverbandes Inters**uelle Menschen e.V.) baten darauf "Pink Apple" persönlich, die Anliegen und Bedenken der Betroffenen unter anderem betreffend der Verwendung des Zwittersymbols ernst zu nehmen und die Ausladung rückgängig zu machen, jedoch ohne Erfolg.

Anlass der Podiumsdiskussion ist die Aufführung von "Die Katze wäre eher ein Vogel" von Melanie Jilg. Als Vertreterin der "Inters**community der Schweiz" wurde dazu Daniela Truffer als Gründungsmitglied der schweizerischen Selbsthilfegruppe zwischengeschlecht.org eingeladen. Kontext der Diskussion sei das "Thema der Inters**ualität und deren Problematik in unserer engen rechtlichen Struktur". (Obwohl die eigentliche Problematik aus Sicht der Betroffenen in erster Linie in den menschenrechtswidrigen genitalen Zwangsoperationen liegt, benutzen Transgender das Thema "Inters**ualität" meist, um ihre eigenen Anliegen betreffend Vereinfachung von Personenstandsänderungen zu propagieren.)

Ebenso missbraucht Pink Apple das Zwittersymbol als Icon für "Transgender" und reduziert damit, wie beispielsweise auch das 17. Internationale Queer Filmfestival "Verzaubert", einmal mehr die Leiden der real existierenden Zwitter auf das "komplexe Genderthema".


Wem gehört das Zwittersymbol?

Auf die von Daniela Truffer und weiteren Betroffenen per Mail vorgebrachten Bedenken erfolgte von Seiten von "Pink Apple" bisher keine inhaltliche Stellungnahme. Es wurde lediglich darauf verwiesen: "Die Diskussion welche Zeichen welche Gender bezeichnen, wäre dann vielleicht eine die an diesem Filmabend geführt werden könnte...."

Auch auf zwei offene Briefe ( eins, zwei) erfolgte keine inhaltliche Stellungnahme. Immerhin erklärte "PInk Apple" als Antwort auf den zweiten offenen Brief, die Argumente zur Kenntnis genommen [zu haben] und [...] sie für eine nächste Festivalsausgabe in Betracht [zu] ziehen".

Drei Tage später wurde Daniela Truffer von Pink Apple von der Diskussion kurzerhand ausgeladen. Als zwei der Protagonist_innen von "Die Katze wäre eher ein Vogel" sich mit Daniela Truffer solidarisierten und "Pink Apple" baten, die Bedenken ernst zu nehmen und ihre Teilnahme an der Diskussion noch einmal zu erwägen, blieb "Pink Apple" hart mit der Begründung, sie hätten bereits Mitte März beschlossen, die Diskussionsrunde anders aufzugleisen bzw. die Teilnehmer auf die Mitwirkenden des Films zu beschränken. Eine dritte Protagonistin, die ebenfalls für die Diskussion in Zürich angefragt worden war, hatte abgesagt, da sie von Anfang an das Gefühl hatte, "Pink Apple" wolle sie nur für eigene Zwecke missbrauchen.

Offensichtlich scheint "Pink Apple" davon auszugehen, mittels Dialogverweigerung liessen sich Zwitter, ihr reales Dasein und ihre berechtigten Anliegen aus der Welt schaffen, nach dem Motto "Aus den Augen, aus dem Sinn".

Wir "Inters**uellen" lassen uns jedoch den Mund nicht verbieten und werden auch künftig Ausgrenzung und Vereinnahmung von Betroffenen thematisieren und uns dagegen zur Wehr setzen. In der Hoffnung, dass eventuell zu einem späteren Zeitpunkt ein konstruktiver Dialog möglich sein wird.


n e l l a
Daniela Truffer
+41 (0)76 398 06 50
Schweizerische Selbsthilfegruppe
zwischengeschlecht.org

Mitglied xy-frauen.de
1. Vorsitzende Inters**uelle Menschen e.V. (in persönlicher Eigenschaft)

Regelmässige Updates: http://zwischengeschlecht.info

Bild

Vom 23. April 2008

Irreführender Gebrauch des Begriffs "Intersexualität"
durch die Medien

Liebe Medienschaffende

Heute zeigt das Internationale Frauenfilmfestival 2008 in Köln als Eröffnungsbeitrag den Film"XXY" der argentinischen Regisseurin Lucia Puenzo, der das Thema Intersexualität behandelt. Der Verein Intersexuelle Menschen e.V. freut sich sehr, dass das Frauenfilmfestival mit "XXY" einer sensiblen Darstellung unserer Lebensrealität als intersexuelle Menschen diese einmalige Plattform bietet. Noch dazu in der Stadt Köln, die in den letzten Monaten zu einem historischen Schauplatz für Intersexuelle wurde: Am 6. Februar 2008 gewann die zwischengeschlechtliche Christiane Völling, nach einer nie da gewesenen Monate langen Medienpräsenz, in erster Instanz den Prozess gegen ihren ehemaligen Operateur. Da kommt Freude auf. Ebenso darüber, dass auch die Medien das Thema aufgriffen.

Leider wird diese Freude sogleich wieder getrübt durch den irreführenden Gebrauch des Begriffs "Intersexualität" in einigen Vorankündigungen. So wurde zum Beispiel in der "Kölnischen Rundschau" vom 18. April 2008 einmal mehr Intersexualität fälschlicherweise mit Transsexualität gleichgesetzt (mehr).

Durch solche und andere fahrlässige Verbreitung von Fehlinformationen durch die Medien wird allen Betroffenen erheblicher Schaden und Leid zugefügt. Dies gilt in besonderem Masse für mit uneindeutigen Geschlechtsmerkmalen geborene Menschen (Intersexuelle, auch bekannt als Hermaphroditen oder Zwitter), von denen in Deutschland ca. 100'000 leben. Diese werden in der Regel als Kinder vor dem 2. Lebensjahr ohne ihre Einwilligung an ihren uneindeutigen Genitalien zwangsoperiert und danach ihr Leben lang angelogen, um ihnen ihr wahres Geschlecht zu verheimlichen. Die meisten werden 'zu Mädchen gemacht', d.h. eine zu grosse Klitoris respektive ein zu kleiner Penis wird operativ verkleinert oder gar amputiert. Dabei wird in Kauf genommen, dass das sexuelle Empfinden vermindert oder gänzlich zerstört wird. Zudem werden sie kastriert, d.h. es werden ihnen die gesunden, Hormone produzierenden inneren Geschlechtsorgane entfernt, was eine lebenslange Substitution mit körperfremden Hormonen zur Folge hat, die wiederum oft zu gravierenden gesundheitlichen Problemen führt. Die Tabuisierung und Unsichtbarmachung der Betroffenen in der Öffentlichkeit trägt massgeblich dazu bei, dass diese menschenrechtswidrige Praxis weiterhin andauert.

Umso wichtiger ist es, korrekt über Intersexualität aufzuklären, wobei den Medien eine besondere Verantwortung zukommt – gerade jetzt, wo unter anderem dank Christiane Völling oder dem kommenden Kinostart des Films "XXY" (Besprechung einer Betroffenen) die Existenz intersexueller Menschen zunehmend Gegenstand öffentlichen Interesses wird. Die Filmverleiher im deutschsprachigen Raum haben dahin gehend ein Zeichen gesetzt, dass sie ihre Verantwortung wahr nahmen und differenziert über die Thematik informieren.

Wird hingegen wie im obigen Beispiel einmal mehr medial dazu beigetragen, dass Intersexuelle nicht wahrgenommen und stattdessen mit Transsexuellen verwechselt werden, hat das für die Betroffenen verheerende Folgen. Viele Intersexuelle leiden darunter, dass sie zuerst von einer menschenrechtswidrigen Medizin und danach in der Öffentlichkeit pauschal mit Transsexuellen gleichgesetzt werden. Auch Christiane Völling muss beispielsweise neben der in erster Instanz gewonnenen Schadenersatzklage in zwei weiteren Verfahren gegen Mediziner und Behörden kämpfen: Das Amtsgericht Kleve und der MDK Köln verweigern ihr seit bald zwei Jahren Personenstandsänderung und "Rekorrektur-OP" – stattdessen wird Christiane Völling von beiden Stellen bedrängt, in ein für sie verhängnisvolles Verfahren nach dem Transsexuellengesetz einzuwilligen.

Der Verein Intersexuelle Menschen e.V. appelliert im Namen der Betroffenen an alle Medienschaffenden, ihre Verantwortung wahrzunehmen, sich über Intersexualität zu informieren und faktentreu, kompetent und differenziert über darüber zu berichten. Da Begrifflichkeiten Fakten schaffen, ist nicht zuletzt eine trennscharfe Behandlung von Intersexualität und Transsexualität sehr wichtig.

Liebe Medienschaffende, bitte lasst uns intersexuelle Menschen nicht im Stich! Für Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Herzlichen Dank für Ihren Beitrag zur Verbesserung unserer Situation!


Daniela Truffer
1. Vorsitzende Intersexuelle Menschen e.V.

Mehr Informationen:
http://intersexuelle-menschen.net
http://xy-frauen.de
http://intersex.at
http://intersex.ch

Kontakt:
Intersexuelle Menschen e.V.
c/o Anja Kumst
Slebuschstieg 6
20537 Hamburg
vorstand@intersexuelle-menschen.net

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